Grünes Rezept

Rezeptfreie Arzneimittel sind wirksam und sicher und damit ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Dennoch werden sie seit 2004 nicht mehr grundsätzlich von den Krankenkassen erstattet. Was nicht jedem bekannt ist: Ärzte können rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnen. Patienten können dieses dann in der Apotheke einlösen.

Vorteile für Patienten

Den Patienten signalisiert eine Empfehlung auf Grünem Rezept, dass der Arzt die Anwendung des Arzneimittels aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet.

Gleichzeitig dient das Grüne Rezept den Patienten als Merkhilfe. Denn auf diesem vermerkt der Arzt alle wichtigen Informationen, wie den Namen des Präparates, die Darreichungsform und die Packungsgröße. Zudem kann das Grüne Rezept mit Quittung bei der Einkommenssteuererklärung des Patienten als Beleg für außergewöhnliche Belastungen eingereicht werden.

Übrigens: Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen teilweise auf Grünem Rezept verordnete Arzneimittel.

Zahlen zum Grünen Rezept

Den Erfolg des Grünen Rezeptes belegen auch folgende Zahlen: Ärzte haben im Jahr 2020 mehr als 39 Millionen Verordnungen rezeptfreier Arzneimittel auf Grünen Rezepten ausgestellt.

Die Top 5 Indikationen nach Verordnungen auf Grünen Rezepten sind:

  1. Hustenmittel
  2. Erkältungsmittel u. Mittel gegen grippalen Infekt
  3. Mittel gegen sonstige Atemwegserkrankungen
  4. Mittel gegen Gefäßverschluss
  5. Augenpräparate

Im Rahmen einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Gesundheitsmonitors des BAH im Mai/Juni 2018 gaben mehr als sechs von zehn Befragten (62 Prozent) an, das Grüne Rezept zu kennen, und fast die Hälfte (46 Prozent) hat auch selbst bereits eines erhalten. Sieben von zehn Befragten lösten es daraufhin in einer Apotheke vor Ort ein. Nur 16 Prozent haben sich das Arzneimittel bei einer Versand- oder Internetapotheke besorgt.

Quellen: BAH, IMS Health

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