Große Chance, kleines Risiko für Patienten

Aus: Arzneimittelpunkt Ausgabe 3, 2018

Für die Entwicklung neuer Arzneimittel sind klinische Studien am Menschen erforderlich

Ein pharmazeutischer Unternehmer, der neue Arzneimittel entwickelt, muss klinische Studien am Menschen durchführen. Die Tests finden oftmals weltweit und an Tausenden Patienten statt. Doch wie steht es dabei eigentlich um die Patientensicherheit?

Am Anfang steht die Hypothese: Mit diesem Wirkstoff könnte Patienten geholfen werden. „Ich finde es faszinierend, wie aus der Idee zur Behandlung einer Krankheit ein Wirkstoff wird, aus diesem dann ein Arzneimittel, das Patienten zunächst in klinischen Studien und nach Marktzulassung dann vielen Menschen weltweit hilft“, sagt Dr. Thomas Weiser, Leiter der Schmerz Kategorie der CHC Medizin bei Sanofi-Aventis Deutschland. Doch von der Idee bis zur Zulassung ist es ein langer Weg. Eine Hürde dabei sind die vom Gesetzgeber geforderten Studien an Menschen. Sie belegen die Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit einer Therapie. Mehr als 13 Jahre kann es dauern, bis ein neues Arzneimittel dann endlich auf den Markt kommt.

[glossar] Safety first – Tests an Gesunden und Kranken :::

Bevor sie überhaupt Studien an Menschen durchführen, müssen Hersteller ein eng mit den Behörden abgestimmtes präklinisches Untersuchungsprogramm absolvieren. Das umfasst unter anderem Sicherheits- und Verträglichkeitsuntersuchungen an Tieren. „Erst wenn diese Tests positiv verlaufen, kann die Anwendung am Menschen in Erwägung gezogen werden“, erklärt Weiser. In einem nächsten Schritt – den Phase-I-Studien – kommen zunächst 10 bis 50 gesunde Probanden ins Spiel. Vorausgesetzt, die zuständige Bundesoberbehörde und eine Ethikkommission erteilen hierzu die Zustimmung. Die Forscher möchten in den Phase-I-Studien herausfinden, wie der Wirkstoff vom Körper aufgenommen und abgebaut wird und wie verträglich er ist. „Hierfür eignen sich gesunde Probanden am besten“, fügt Weiser hinzu. In den Phase-II-Studien werden die Tests schließlich an Patienten durchgeführt, zunächst an einer Studienpopulation von etwa 100 bis 500 Teilnehmern. Und schließlich wird das Arzneimittel in der letzten Stufe – der Phase III – an einem größeren Patientenkollektiv, und zwar 1.000 bis 5.000 Menschen, und Vergleichsgruppen untersucht, die etwa eine Standardtherapie oder ein Placebo erhalten. Bei allen Studienphasen gilt: Die Teilnahme an klinischen Studien ist freiwillig, jeder Proband kann sie ohne Angabe von Gründen jederzeit verlassen.

Zudem beobachten Ärzte die Teilnehmer engmaschig. Bei zu großen Risiken – etwa bei unerwarteten Verträglichkeitsproblemen – wird die Studie sofort abgebrochen. [/glossar]

[glossar] Ohne Ethikkommission keine Studien :::

Vor mehr als einem halben Jahrhundert verabschiedete der Weltärztebund einen international verbindlichen Standard für die klinische Forschung, die sogenannte „Deklaration von Helsinki“. Sie soll die ethischen Grundlagen und den Patientenschutz gewährleisten. Die Deklaration von Helsinki wurde seitdem mehrfach aktualisiert. Ethikkommissionen achten darauf, dass diese Standards bei allen Studien eingehalten werden. Die Ethikkommissionen prüfen deshalb jeden Antrag auf klinische Studien. Erst nach der Zustimmung darf der Hersteller mit den Tests am Menschen beginnen.

In Deutschland gibt es insgesamt 52 Ethikkommissionen, die bei der Bundesärztekammer, den Landesärztekammern und an medizinischen Hochschulen organisiert sind. Die Teams arbeiten ehrenamtlich und setzen sich interdisziplinär zusammen: Neben Ärzten, Pharmakologen, Juristen und Statistikern, die sich mit Versuchsplanung und Studienauswertungen auskennen, sind auch Personen mit ethischem Fachwissen, wie etwa Theologen oder Philosophen, und sogenannte Laien dabei. Das können beispielsweise Patientenvertreter und Pflegepersonal sein. „Diese multidisziplinäre Zusammensetzung ist gerade bei ethischen Fragen äußerst sinnvoll“, sagt Prof. Dr. Joerg Hasford, Vorsitzender des Arbeitskreises Medizinischer Ethikkommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. und Vorsitzender der Ethikkommission der Landesärztekammer Bayern. [/glossar]

[glossar] Wann ist eine Studie vertretbar? :::

Aber wie entscheiden Kommissionen nun, ob eine Studie durchgeführt werden darf? „Hier spielen vier übergeordnete Fragen eine wichtige Rolle: Ist die wissenschaftliche Qualität gegeben? Gibt es rechtliche Bedenken beim Patientenschutz? Ist die Studie ärztlich vertretbar? Und: Welche ethischen Bedenken gibt es?“, erklärt Hasford, der sich seit 1996 in der Ethikkommission engagiert. Der Hersteller muss beispielsweise alle Ergebnisse der vorklinischen Prüfung zusammenfassen und begründen, warum er die Studie durchführen möchte. Die Mitglieder der Kommission begutachten dann unter anderem den Prüfplan, die Eignung der Prüfärzte und die Einwilligungserklärung der Patienten. Sie achten darauf, dass die Vergleichstherapie geeignet ist und die Probanden korrekt zum Studienablauf sowie zu möglichen Nebenwirkungen informiert wurden. Auch die Aufwandsentschädigung für Patienten und die Honorierung der Ärzte werden bei der ethischen Bewertung berücksichtigt.

Kranke seien besonders schützenswerte Personen, die alle Hoffnung in eine neue Therapie setzen. Dies sei verständlich, so Hasford. „Patienten brauchen deshalb den Schutz der Ethikkommissionen. Wir stellen sicher, dass die Patientenrechte gewahrt sind.“ Schwarze Schafe unter den Antragstellern gibt es kaum. „Endgültig abgelehnt werden durchschnittlich weniger als zwei Prozent der Anträge“, weiß Hasford. Zwei bis drei Prozent erhalten direkt ein positives Votum der Ethikkommission, 95 Prozent werden mit Änderungen genehmigt, beispielsweise mit weiteren Auflagen zur Nachbeobachtung der Patienten. [/glossar]

[glossar] Warum weltweite Tests? :::

Oftmals finden Medikamententests in mehreren Studienzentren statt – auch außerhalb Europas. Das ist wichtig, damit die ethnischen Voraussetzungen und die weltweit unterschiedlichen Lebensgewohnheiten berücksichtigt werden können. „Zudem fordern viele nationale Zulassungsbehörden, dass Studiendaten zu einem neuen Arzneimittel in dem jeweiligen Land erhoben werden. Hinzukommen kann auch, dass für sehr große Studien in einem Land gar nicht genug Patienten untersucht werden können“, erklärt Weiser. Fest steht: Egal in welchem Land eine Studie durchgeführt wird, es gilt immer der international verbindliche Standard der Erklärung von Helsinki. [/glossar]

Ob ein Patient an einer Studie teilnehmen sollte, ist letztendlich immer im Einzelfall zu entscheiden. „Für Patienten ohne ausreichende Behandlungsmöglichkeit kann die Teilnahme an einer klinischen Studie eine Chance sein, um eine überlegene Therapie zu erhalten“, sagt Hasford. Selbst Probanden, die sich in der Kontrollgruppe befinden – also diejenigen, die in der Vergleichsgruppe mit der Standardtherapie behandelt werden –, können profitieren. Denn sie werden in der Studie oftmals intensiver ärztlich begleitet als unter normalen Bedingungen. Hinzu kommt der Nutzen für andere Erkrankte: „Wenn ich als Patient durch die Teilnahme dazu beitrage, dass ein neues Arzneimittel verfügbar wird, kommt das ja auch vielen Patienten zugute, die später damit behandelt werden können“, erläutert Weiser. Denn eines steht fest: Um die Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit eines neuen Arzneimittels zu belegen, führt kein Weg an einer klinischen Studie vorbei. „Eine Arzneimittelbehörde kann ein Medikament schließlich nur dann zulassen, wenn sie anhand einer objektiven Datenlage von der Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit des Präparates überzeugt ist.“

Text: Angelina Gromes

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