GKV-FKG bietet nur unzureichende Lösungen für Arzneimittel-Lieferengpässe
13.02.2020– Die im Fairen-Kassenwettbewerbs-Gesetz (GKV-FKG) vorgesehenen Regelungen zur Erhöhung der Liefersicherheit bei Arzneimitteln sind unzureichend: Sie erhöhen den Aufwand der Hersteller, etwa im Hinblick auf die erweiterten Meldepflichten, ohne jedoch die eigentlichen Ursachen anzugehen. Heute berät der Bundestag abschließend in zweiter und dritter Lesung über das GKV-FKG.