INTEGRITAS
INTEGRITAS – „Verein zur Wahrung einer lauteren Werbung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens” erbringt seit 1962 als Selbstkontrollorgan der Arzneimittelindustrie einen bedeutenden Beitrag zur Wahrung seriöser Werbung im Gesundheitswesen.
Selbstkontrolle
Als Selbstkontrollorgan der pharmazeutischen Industrie wurde 1962 INTEGRITAS -Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. – auf Initiative des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller e.V. (BAH) unter dem Namen „Verein zur Wahrung einer lauteren Werbung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens“ gegründet.
1967 traten der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), 1974 der Verband der Reformwarenhersteller (VRH) sowie 2003 der Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für besondere Zwecke e.V. (Diätverband) bei.
Neben den vier Verbänden sind eine Reihe Einzelfirmen, Werbeagenturen, Verlage, Rechtsanwaltskanzleien Mitglied im Verein.
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist eine Sonderregelung für die Werbung mit Arzneimitteln. Der wesentliche Zweck des Gesetzes ist:
Die Gesundheit des einzelnen Verbrauchers und die Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit zu schützen. Dies vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Arzneimittel im Verhältnis zu allen anderen Gebrauchsgütern Waren besonderer Art sind.
Vereinszweck
Ziel des Vereins ist der Erhalt der Werbung für Arzneimittel als wesentliches Instrument eines fairen Wettbewerbs in der sozialen Marktwirtschaft, auch zum Schutz der Verbraucher. Deshalb heißt es in der Satzung:
„Der Verein hat die Aufgabe, den Wettbewerb für Heilmittel und verwandte Produkte zu schützen und zu stärken. Der Verein wird dazu beitragen, den lauteren Wettbewerb zu erhalten und unlauteren Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher, Mitbewerber und im Allgemeininteresse gegebenenfalls im Zusammenwirken mit Behörden und Gerichten zu bekämpfen.
Der Verein wird insbesondere die Werbung für Heilmittel und verwandte Gebiete auf ihre Lauterkeit und Vereinbarkeit mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sowie mit den für sie ergangenen Wettbewerbsregeln überprüfen und gegen Verstöße vorgehen.“
Tätigkeitsbereich
Eine wesentliche Aufgabe des Vereins ist, zur Klärung grundsätzlicher Fragen der Interpretation des Heilmittelwerbegesetzes z.B. durch entsprechende Veröffentlichungen beizutragen. So konnten auf Initiative des Vereins, insbesondere durch Gerichtsverfahren, eine Reihe von grundsätzlichen Fragen des Heilmittelwerberechts geklärt werden.
Zum Tätigkeitsbereich von INTEGRITAS gehört auch die Werbenachkontrolle – sie ist sozusagen das „Alltagsgeschäft“. Dabei werden im Nachhinein alle verfügbaren geschalteten Werbemaßnahmen in den Medien auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Außerdem werden solche Werbemaßnahmen geprüft, auf die der Verein von außen aufmerksam gemacht wird, sei es von Mitbewerbern oder von interessierten Dritten.
Liegen Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen vor, werden die verantwortlichen Unternehmen gerügt. Können die Streitfälle nicht gütlich beigelegt werden, folgen rechtliche Schritte wie Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen. Dabei macht der Verein in seiner Tätigkeit keinen Unterschied zwischen Vereins- und Nichtvereinsmitgliedern. Die Publikumswerbung für Arzneimittel steht im Mittelpunkt der Überprüfung. Der Verein beschäftigt sich aber verstärkt auch mit der Kontrolle der Werbung für Lebensmittel, Kosmetika und Medizinprodukte.
Im Bereich der Fachwerbung wird der Verein nur aktiv, wenn dabei Rechtsprobleme grundsätzlicher Art zur Diskussion stehen, die auch Auswirkungen auf die Publikumswerbung haben können.
Im politischen Raum ist der Verein anerkannter Gesprächspartner. Im Zuge gesetzgeberischer Maßnahmen hat er sich erfolgreich für verbraucherfreundliche Regelungen der Werbung für Arzneimittel eingesetzt und wird dies auch in Zukunft tun. Insbesondere wird die Liberalisierung des Heilmittelwerbegesetzes, und dabei vor allem die Überarbeitung des Werbeverbots für Mittel gegen bestimmte Krankheiten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der modernen Medizin, weiterhin ein Hauptziel des Vereins sein.
Der Verein entspricht den Grundsätzen für die Tätigkeit von Werbevereinigungen, die im Dezember 1981 von den Spitzenverbänden der Industrie und des Handwerks herausgegeben worden sind. INTEGRITAS erfüllt auch die Voraussetzungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
In mehreren wegweisenden Gerichtsverfahren - auch vor dem BGH - wurde die Legitimation von INTEGRITAS aktiv gegen Wettbewerbsverstöße zu klagen, bestätigt.
Organisation
I. Finanzierung
Der Verein finanziert sich ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge der drei tragenden Verbände sowie der Einzelmitglieder. Gebühren für die Abmahnungen werden nicht erhoben. Er unterscheidet sich damit von den so genannten „Gebührenbeschaffungsvereinen“, die sich ausschließlich über Abmahnungen finanzieren.
II. Vorstand
Der Vorstand besteht aus bis zu zehn Mitgliedern. Er wird für die Dauer von drei Jahren von der einmal im Jahr einzuberufenden Mitgliederversammlung gewählt.


